Oldtimergutachten
Zur Erlangung einer H-Zulassung muss Ihr Fahrzeug gemäß §23 StVZO begutachtet werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Erstzulassung ihres Fahrzeugs mindestens 30 Jahre zurück liegt.
Die Oldtimerbegutachtung umfasst folgende Untersuchungspunkte:
• die Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO),
• die sachverständige Begutachtung des Pflege- bzw. Erhaltungszustands,
• die Begutachtung des Gesamtfahrzeugs und
• die Begutachtung der Originalität seiner Hauptbaugruppen (zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum).
Vorteile einer H-Zulassung:
• Zufahrtsberechtigung in Umweltzonen ohne Feinstaubplakette
• günstige (pauschale) Kfz-Steuer, die sich besonders bei großvolumigen Motoren auszahlt
• Deutlich günstigere Versicherungsbeiträge, insbesondere bei speziellen Oldtimerversicherungen.
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Alzenau