Hauptuntersuchung
Wir sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen unserer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ.
Wir setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung (AU)
Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen wir uns für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.
Damit Sie nicht irgendwann einen Bußgeldbescheid erhalten, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.
Wir, als Partner der GTÜ, führen die Hauptuntersuchung inkl. „Abgasuntersuchung“ für Sie durch und stellen die entsprechende HU-Plakette aus.
SIE ERREICHEN UNS TELEFONISCH AN UNSEREN STANDORT UNTER:
Alzenau