Amtliche Dienstleistungen
Hauptuntersuchung
Nach §29 StVZO müssen alle Fahrzeuge und Anhänger, die ein amtliches Kennzeichen haben, regelmäßig zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.
Änderungsabnahmen
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen (z.B. Tieferlegung) begutachten wir ihr Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.
BOKraft
Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft. Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.
Feinstaubplaketten
Bei uns können Sie die passende Feinstaubplakette für ihr Fahrzeug erwerben. Diese wird bei der Einfuhr in eine Umweltzone benötigt.
SIE ERREICHEN UNS TELEFONISCH AN UNSEREN STANDORT UNTER:
Alzenau