BOKraft

 Auch führen wir Untersuchungen an Fahrzeugen zur Personenbeförderung wie Taxis gemäß den Bestimmungen der BOKraft durch. 

Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis oder Mietwagen müssen den Bestimmungen der BOKraft entsprechen. In Alzenau führen wir diese Prüfungen gemäß §41 BOKraft durch.

Für ein solches Fahrzeug muss vor der ersten Inbetriebnahme in Ihrem Unternehmen eine außerordentliche Hauptuntersuchung gemäß §42 BOKraft durchgeführt werden. Das Gleiche gilt auch für ein fabrikneues Fahrzeug.

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BOKraft - Franz und Berlauer Ingenieurbüro