Feinstaubplaketten
In Alzenau gelten seit März 2007 die Bestimmungen der 35. BImSchV. Fahrzeuge ohne entsprechende Umweltplakette dürfen bestimmte Bereiche der Stadt nicht befahren. Durch diese Maßnahme konnte die Luftqualität in Alzenau deutlich verbessert werden.
Hier erhalten sie eine gute Übersicht zur Lage der Umweltzonen, Durchfahrbeschränkungen und Luftreinhaltepläne: Bitte klicken.
Welche Umweltplakette Ihr Fahrzeug erhält, finden Sie hier: Bitte klicken.

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